Mitgliedsvers. 15.06.2022

Jahreshauptversammlung Wildwasser Förder Club e.V. ( WFC )

St. Martin bei Lofer Gruphof, den 15.06.2022

Protokoll

 

Beginn 18:30h

 

Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Olaf von Hartz Hauptthema: Satzungsänderung

Es war ordnungsgemäß eingeladen

Feststellung: Die Jahreshauptversammlung ist beschlussfähig.

 

Top 1. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 7.12.2021 einstimmig.

Top 2. Bericht der Aktivitäten 2021/ 2022

Top 3. Jahreskassenbericht 2021

Hohe Rücklagen durch Ausfall der Jugendlehrgänge Erft und Diekirch ( Corona bedingt )

Top 4. Keine Beanstandungen bei der Kassenprüfung. OK

Top 5. Entlastung des Vorstandes beantragt und einstimmig entlastet.

Top 6. Ergänzungswahlen zum Vorstand- Beisitzer, kein Mitglied hat sich bereit erklärt ein Amt zu übernehmen.

Top 7. Neuwahlen der Kassenprüfer: Vorgeschlagen wurden Rosi Kluth und Manfred Brüggemann einstimmig wurden beide Personen gewählt und nahmen die Wahl an.

Top 8. Etatplanung 2022/2023 einstimmig angenommen

Top 9. Satzungsänderung:

 

Alte Fassung

 

§ 6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich schriftlich oder über die Webseite www.wildwasserfoerderclub.de unter Angabe einer Tagesordnung einberufen. Die Einladungsfrist beträgt, vom Datum der Einladung an, drei Wochen.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich schriftlich oder auf Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder hat der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Soweit hierfür anfallende Kosten nicht vom Verein übernommen werden können, wird der Fehlbetrag auf die Antragsteller umgelegt.

 

Der Paragraph soll geändert und ergänzt werden:

 

§ 6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich schriftlich oder über die Webseite www.wildwasserfoerderclub.de unter Angabe einer Tagesordnung einberufen. Die Einladungsfrist beträgt, vom Datum der Einladung an, drei Wochen.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich schriftlich oder a Auf Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder hat der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Soweit hierfür anfallende Kosten nicht vom Verein übernommen werden können, wird der Fehlbetrag auf die Antragsteller umgelegt.

Die Mitgliederversammlung kann auch im Wege der elektronischen Kommunikation (z.B. per Telefon oderVideokonferenz) oder in einer gemischten Versammlung aus Anwesenden und Videokonferenz/anderen Medien/Telefon durchgeführt werden. Über die Art der Durchführung entscheidet der Vorstand.

 

Die Satzungsänderung wurde einstimmig angenommen.

Top 10. Allgemeines:

Vorgeschlagen in Zukunft Kombinations- Wettkämpfe K1-C1 durchzuführen um die C1 Sparte zu fördern und eventuell die zusätzlich anfallenden Startgelder durch den WFC teil zu finanzieren.

 

Beendet wurde die Versammlung um 19:30h

 

Protokoll wurde geführt von Klaus Marx